Solar
Fördermittel der Bundesländer
In den Bundesländern werden erneuerbare Energien über verschiedene Institutionen und Programme gefördert. Eine Linkliste der potenziellen Institutionen, bei denen Sie sich nach Fördermitteln erkundigen können, finden Sie hier.
Marktanreizprogramm BAFA (Solar)
Darüber hinaus stellt auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Fördermittel für Solaranlagen bereit. Weitere Informationen zu den neuen Förderrichtlinien der BAFA erhalten Sie direkt auf der BAFA-Internetseite.
Durch die zur Verfügung stehenden Fördermittel wird der Einsatz einer Solaranlage noch attraktiver. Die Erstinvestition wird deutlich gesenkt, so dass eine Solaranlage durchaus finanzierbar ist.
Gern beraten wir Sie individuell zu einzelnen Förderprogrammen.
Solarförderung - Aktuelle Hinweise
Es gelten neue Fördermittelsätze seit dem 15.08.2012
Bei der Innovationsförderung bei Anlagen ab 40 m² wahlweise Investitionszuschuss (BAFA) oder Darlehen mit Tilgungszuschuss (KfW)
Basis-, Bonus- und Innovationsförderung Solar
Stand: 15.08.2012
| M A ß N A H M E |
F Ö R D E R U N G |
| |
Basis-förderung |
Bonus - (Boni nur zusammen mit der Beantragung der Basisförderung möglich) |
Innovations-förderung3) |
| Bei Errichtung einer Solaranlage zur ... |
im
Gebäude-bestand |
Kessel-
tausch-
bonus |
Kombi-nations-bonus5) |
Effizienz-bonus6) |
Solar-pumpen-bonus |
Wärmenetz-bonus7) |
im Gebäudebestand
und im Neubau3) |
Warmwasserbereitung
20 bis 100 m² Kollektorfläche |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
90 € / m²
Kollektorfläche |
kombinierten Warmwasserbereitung und
Heizungs-unterstützung1)
bis 16 m² Kollektorfläche |
1.500 € |
500 € |
500 € |
0,5 × Basisförderung |
50 € |
500 € |
- |
kombinierten Warmwasserbereitung und
Heizungs-unterstützung1)
16,1 m² bis 40 m² Kollektorfläche |
90 € / m² Kollektorfläche |
500 € |
500 € |
0,5 × Basisförderung |
50 € |
500 € |
- |
kombinierten Warmwasserbereitung und
Heizungsunterstützung3)
über 40 m² Kollektorfläche2) |
90 € / m² Kollektorfläche bis 40 m²
+ 45 € / m² Kollektorfläche über 40 m²
|
500 € |
500 € |
0,5 × Basisförderung |
50 € |
500 € |
- |
kombinierte Warmwasser-
bereitung
& Heizungs-
unterstützung3)
20 bis 100 m² Kollektorfläche |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
180 € / m²
Kollektorfläche |
solaren Kälteerzeugung
bis 16 m² Kollektorfläche |
1.500 € |
500 € |
500 € |
0,5 × Basisförderung |
50 € |
500 € |
- |
solaren Kälteerzeugung
16,1 m² bis 40 m² Kollektorfläche |
90 € / m² Kollektorfläche |
500 € |
500 € |
0,5 × Basisförderung |
50 € |
500 € |
- |
solaren Kälteerzeugung
20 bis 100 m² Kollektorfläche3) |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
180 € / m²
Kollektorfläche |
| |
| Bei Erweiterung einer bestehenden Solaranlage4) |
45 € / m² zusätzlicher Kollektorfläche |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
KF = Kollektorfläche
„Ein Gebäude, für das vor dem 01.01.2009 eine Bauanzeige erstattet oder ein Bauantrag gestellt wurde und in welchem vor dem 01.01.2009 ein Heizungssystem installiert wurde. Es muss sich um ein mit dem Gebäude fest verbundenes Heizungssystem handeln, das den Gesamtjahreswärmebedarf des Gebäudes oder Gebäudeteils abdeckt. Mobile Heizgeräte stellen kein Heizungssystem im Sinne der Förderrichtlinien dar.
Kesseltauschbonus, Kombinationsbonus, Effizienzbonus und Solarpumpenbonus können zusätzlich zur Basisförderung gewährt werden.
Kombinationsbonus und Effizienzbonus sowie Kesseltauschbonus und Effizienzbonus sind nicht miteinander kumulierbar.
Bei der Innovationsförderung werden zusätzliche Boni nicht gewährt.
Es gelten die Bestimmungen der Richtlinien vom 20. Juli 2012.
- Gebäudebestand: Ein Gebäude, für das vor dem 01.01.2009 eine Bauanzeige erstattet oder ein Bauantrag
gestellt wurde und in welchem vor dem 01.01.2009 ein Heizungssystem installiert wurde. Es muss sich um ein
mit dem Gebäude fest verbundenes Heizungssystem handeln, das den Gesamtjahreswärmebedarf des
Gebäudes oder Gebäudeteils abdeckt. Mobile Heizgeräte stellen kein Heizungssystem im Sinne der
Förderrichtlinien dar.
- Kesseltauschbonus, Kombinationsbonus, Effizienzbonus, Solarpumpenbonus und Wärmenetzbonus können
zusätzlich zur Basisförderung gewährt werden.
- Anlagen zur ausschließl. Warmwasserbereitung sind in der Basisförderung nicht förderfähig.
1) Mindestvoraussetzung bei Flachkollektoren: Bruttokollektorfläche ≥ 9 m², Pufferspeichervolumen 40 l/m²; bei Vakuumröhren- u. Vakuumflachkollektoren: Bruttokollektorfläche ≥ 7 m², Pufferspeichervolumen 50 l/m².
2) Nur bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Pufferspeichervolumen von mind. 100 l/m² Kollektorfläche erforderlich.
Bei Pufferspeichervolumen unter 100 l/m² (jedoch mind. 40 bzw 50 l/m² gem. 1) ) kann die Basisförderung bis
40 m² Kollektofläche gewährt werden.
3) Solarkollektoranlagen im Bereich Innovationsförderung. Errichtung auf einem Wohngebäude mit mind. 3 Wohneinheiten oder auf
einem Nichtwohngebäude mit mind. 500 m² Nutzfläche (Ausnahmen: Mischgebäude (Gebäude mit Wohn- und Gewerbenutzung),
Gemeinschaftseinrichtungen zur sanitären Versorgung oder Beherbergungsbetriebe mit mind. 6 Zimmern).
4) Voraussetzung ist, dass die nach Ende der Maßnahme vorhandene Solarkollektoranlage der Raumheizung, Prozesswärmeerzeugung
oder Bereitstellung solarer Kälte dient. Warmwasseranlagen, die auch nach der Erweiterung nur der Warmwasserbereitung dienen, sind
nicht förderfähig.
5) Zusätzlich zur Basisförderung kann ein Bonus gewährt werden, wenn gleichzeitig eine förderfähige Biomasseanlage oder eine
förderfähige Wärmepumpe installiert wurde.
6) Die Effizienz des Wohngebäudes wird nach dem zulässigen Transmissionswärmeverlust oder -transferkoeffizienten (HT´) gemäß der
Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 bewertet. Bei dem Wohngebäude, das durch die zu fördernde Anlage versorgt wird, muss der
vorgegebene HT' -Wert von 0,65 W/(m² .K) um mindestens 30% unterschritten werden. Dies ist durch Vorlage eines
Energiebedarfsausweises nachzuweisen.
Der Effizienzbonus wird nur für Anlagen zur Heizungsunterstützung oder Kälteerzeugung gewährt.
Für Nichtwohngebäude wird kein Effizienzbonus gewährt.
7) Wärmenetzbonus: Die erzeugte Wärme wird überwiegend einem Wärmenetz zur Verfügung gestellt.
Quelle: BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, www.bafa.de
Basis-, Bonus- und Innovationsförderung Solar, Stand: 15.08.2012
Alle Angaben ohne Gewähr
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